AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein
wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften geschützt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Umzugscheckpreis
GmbH- nachfolgend “AGB” genannt – Regeln den Kauf von Produkten und den
Erwerb von Dienstleistungen von der Umzugscheckpreis GmbH. Diese
AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung dar.
Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen
zwischen den Parteien.
Art.1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Dienstleistungen der Umzugscheckpreis GmbH.
Art.2 Pflichten der Umzugscheckpreis GmbH
Umzugscheckpreis ist verpflichtet, angenommene Aufträge
vertragsgemäss und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus
muss die Umzugscheckpreis bei Unkorrektheit der Objektdaten den
Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf
Vertragsanpassung.
Art.3 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu
machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben
und den am Vorort festgestellten Daten kann Umzugscheckpreis
einen angemessenen Zuschlag verlangen.
Art.4 Preise
Unsere Preise berechnen sich entweder nach Aufwand (Mindestaufwand 3
Stunden) oder Pauschal/Kostendach. Die Preise verstehen sich exklusive
Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.
Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände:
1. das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für
Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch Umzugscheckpreis
GmbH vorgenommen werden müssen.
2. das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln,
die besondere Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners benötigen.
3. der Transport von Kühlschranken/Truhen von über 200 kg, Klavieren und
anderen Gegenstände von mehr als 100 kg Eigengewicht
4. das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen,
Vorhängen, Einbauten usw.
5. der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder
über Balkone zu erfolgen hat
6. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen
Der Aufwand hängt von verschiedenen Faktoren ab: Witterungsverhältnisse
,Grösse und Möblierung der Wohnung, Eigenleistungen, Distanz vom alten
zum neuen Wohnort bzw. von der Strasse zum Haus, Stockwerk, Art des
Treppenhauses, Lift usw. Diese Richtpreistabelle haben wir aufgrund
unserer langjährigen Erfahrung für Sie zusammengestellt. Je nach
individueller Situation kann sie wesentlich über- oder unterschritten
werden.
Art.5 Bezahlung
Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Arbeit dem
Umzugsleiter in Bar zu bezahlen, sofern nicht schriftlich eine anders
lautende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.Die Bezahlung für die
Reinigung erfolgt immer Bar am Tag der Übergabe.
Bei Rechnung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zu
begleichen. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 5 Tagen,
werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.
Art.6 Versicherung Umzug
Eine Transportversicherung über 100.000.- CHF (hunderttausend) pro Umzug
ist im Preis inbegriffen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung über CHF
5‘000‘000 Mio. Versicherungssumme ist im Preis inbegriffen. Diese
Versicherung deckt Schaden an Drittpersonen.
Art.7 Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, eine in Ausführung begriffene
Dienstleistung umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung aller
dadurch verursachten Mehraufwendungen. Ein allfälliger Rücktritt des
Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen.
Bei Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem geplanten Umzug
sind 30 %, bei einem Rücktritt innerhalb von 48 Stunden 80 % des in der
Offerte gestellten Betrages im Sinne eines pauschalierten
Schadenersatzes geschuldet. Beweist der Frachtführer einen grösseren
Schaden, ist auch dieser zu entschädigen.
Art.8 Haftung
Umzugscheckpreis GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich
durch grobe Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Die
AUmzugscheckpreis GmbH haftet nur für Transportgut, dessen
Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen
zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte
(Fernseher, Hi-Fi Geräte, PC’s) einer geeigneten Verpackung. Für
technische Geräte wird keine Haftung übernommen.
Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Axenda
Umzug & Transport GmbH nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine
eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen besorgt worden sind. Die
Haftung der Umzugscheckpreis GmbH beschränkt sich auf die Kosten
einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung,
unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche.
Die Haftung der Umzugscheckpreis GmbH beginnt mit der Abnahme
der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.
Art.9 Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort
das Frachtgut zu überprüfen. Reklamationen sind sofort dem Teamleiter
mitzuteilen und innert 3 Tagen der Umzugscheckpreis GmbH
schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei
Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.
Art 10: Zügelshop und Onlinekauf.
Lieferung und Versandkosten
Wir liefern nur in die Schweiz zum Pauschalpreis von CHF 50.00. Abholung
ist ebenfalls möglich.
Preise und Zahlungskonditionen
Alle Produkte Preise und die Versandgebühren, sind in Schweizer Franken
(CHF) und inklusive Mehrwertsteuer.
Bankverbindung:
Twint: 076 453 86 23
Barzahlung
Rückgaberecht
Die Annulierung von Aufträgen mit mängelfreier Ware ist möglich und hat
sofort, spätestens aber 2 Tage nach Empfang der Ware zu erfolgen. Die
Rückgabe des Umzugmaterials auf Gefahr der Kundschaft.
Die Rückerstattung erfolgt spätenstens 48h nach Erhalt der Ware.
Rücksendung oder Übergabe an:
Unsere Kontodaten:
Umzugscheckpreis GmbH
Industriestrasse 35,
3052 Zollikofen
Tel: +41 44 940 26 30
Tel: +031 971 00 24
Bei einer Rücksendung melden Sie sich auf der E-Mail Adresse:
info@umzugscheckpreis.ch um weitere Infos zu Ihrer Rücksendung zu erhalten.
Art.11 Lagerung
Die Lagerkosten sind moantlich zu bezahlen. Bei der Lagerung gibt es
keine Kündigungsfrist. Die Ware kann jederzeit ausgelagert, geliefert
oder abgeholt werden. Die Lagerware wird nicht herausgegeben bis alle
offenen Forderungen beglichen sind. Bei offenen Mietkosten wird maximal
2 Mal eine Erinnerung bzw. Mahnung verschickt. Die letzte Mahnung
erfolgt eingeschrieben per Post. Sollte bis dahin der offene Betrag
nicht überweisen werden, kann die Ware ohne Nachfrage entsorgt, verkauft
oder verwendet werden um die Unkosten auszugleichen bzw. zu minimieren.
Art.12 Versicherung Lagerung
Die Versicherung für Diebstahl, Elementarschaden ist gedeckt bis zu
einem Wert von 500.000.–
Art.13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem
Recht zu beurteilen. Dem zuständigen Gericht für die Beurteilung aller
zwischen beiden Vertragspartnern strittigen Ansprüche gilt der Hauptsitz
der Umzugscheckpreis GmbH in 3052 Zollikofen.