Wer Profis für einen Privatumzug oder Firmenumzug beauftragt profitiert von der Versicherung seines Umzugsguts. Schäden die in der Wohnung, im Treppenhaus oder beim Transport entstehen, werden von der Versicherung des Umzugsunternehmens übernommen. Wichtig ist, dass die Versicherung nur dann für den Schaden aufkommt, wenn er vom Spediteur oder den Mitarbeitern verursacht wurde.
Werden die Umzugskartons eigenständig gepackt, sind Sie dafür verantwortlich, dass das Umzugsgut in den Kartons sicher und ordnungsgemäss geschützt ist. Die Versicherung der Umzugsfirmen haftet hierbei lediglich für Schäden, welche sichtbar von aussen verursacht wurden. Bedenken Sie, dass im Falle eines Schadenanspruchs nur der Zeitwert, nicht der Einkaufswert von der Versicherung erstattet wird.Treten „unabwendbare Ereignisse“ ein, haftet das Umzugsunternehmen nicht.
Unter unabwendbare Ereignisse fallen Naturgewalten wie starke Stürme, Erdbeben oder auch Blitzeis. Auch Unfallschäden, welche nicht vom Spediteur verursacht werden, werden nicht von der Versicherung des Umzugsunternehmens übernommen. Fährt beispielsweise ein Auto aus Fahrlässigkeit in den Umzugstransporter und verursacht Schäden, so hat der Spediteur keinerlei Haftung für diese. Um Ihr Umzugsgut für solch einen Fall zu versichern, muss eine zusätzliche Umzugstransportversicherung abgeschlossen werden.